Technische Bestimmungen:
nach ZH 1/428: |
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Außenständer mind. 500 mm höher als oberste
Lagerebene |
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Durchfahrten und Überbauten müssen mit einer geschlossenen
Platte versehen sein (Spanplatte) |
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Die lichte Durchgangshöhe muss mind. 2000 mm betragen |
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Bei Außenständern müssen Rammschutzecken montiert
werden (auch bei Durchfahrten) |
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Bei frei im Raum stehenden Regalen sind 1-seitig Gitterrückwände
gegen Herabfallen des Lagergutes vorzusehen |
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An jedem Regal sind Belastungsschilder anzubringen |